VDA-Sachkundeprüfung bundesweit anerkannt

Wer ein Zoofachgeschäft eröffnen oder mit Wirbeltieren handeln möchte, muss nach dem deutschen Tierschutzgesetz § 11 seine fachlichen Kenntnisse nachweisen. Das setzte bislang ein Fachgespräch beim Amtstierarzt bzw. Veterinäramt voraus. Jetzt wurde die Sachkundeprüfung Aquaristik des Verbandes Deutscher Vereine für Aquarien- und Terrarienkunde (VDA) bundesweit als gleichwertige Qualifikation anerkannt.

Grundvoraussetzung zur Sachkundeprüfung gemäß § 11 TierSchG ist der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer entsprechenden Schulung. Diese darf nur von einem anerkannten VDA/DGHT-Sachkundezentrum durchgeführt werden.

Insgesamt gibt es in Deutschland fünf feste Einrichtungen, die berechtigt sind, den Sachkundenachweis nach einheitlichen Richtlinien abzunehmen. Eine davon ist das Sachkundezentrum West bei sera in Heinsberg. Hier werden Zoofachhändler oder die verantwortliche Person von den VDA-Experten Dieter Untergasser, Kathrin Glaw und einem Amtsveterinär in den Fachbereichen Süß- und Meerwasseraquaristik und Gartenteich schriftlich, praktisch sowie mündlich geprüft. Für den Praxisteil des Lehrgangs besteht die einmalige Möglichkeit, die Aquarien- und Teichanlagen von sera zu nutzen.
 
Die nächste Schulung findet in Heinsberg am 25./26. Oktober statt. Die Prüfung erfolgt anschließend am 27. Oktober.

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